Winterdienst in Jena
Liegt Schnee oder ist es glatt, müssen Gehweg, Hauseingang und Zufahrt sicher begehbar sein. Für Eigentümer und Hausverwaltungen gehört das zur Verkehrssicherungspflicht. Frühmorgens bei Glatteis selbst mit der Schaufel rauszugehen, schafft aber kaum jemand. Dafür gibt es unseren Winterdienst in Jena.
Wir übernehmen den Winterdienst für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte, Praxen und Einrichtungen in Jena und Umgebung. Das heißt: Schnee räumen, mit abstumpfenden Mitteln streuen und die Flächen im Blick behalten. Die ganze Saison über, nach festem Plan.

GEBÄUDESERVICE JENA
Winterdienst
Leistungsumfang
Leistungsumfang: Winterdienst
- Schneeräumen auf Gehwegen, Zugängen und Hauseingängen
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Glätte
- Räumen von Zufahrten und Parkflächen nach Absprache
- Winterdienst für Wohnanlagen, Gewerbe und Einrichtungen
- Einsätze frühmorgens vor Arbeits- und Öffnungsbeginn
- Festgelegte Flächen laut Lageplan
- Saisonvertrag für die gesamte Wintersaison
- Kombinierbar mit Hausmeisterservice und Reinigung
Ihre Vorteile
Darum ERS Service Jena
Sichere Wege
Bewohner, Mitarbeiter und Besucher kommen auch bei Schnee und Glätte heil ins Haus.
Planbar über die Saison
Ein Saisonvertrag mit festen Flächen und klaren Leistungen. Beim ersten Schnee müssen Sie niemandem hinterhertelefonieren.
Frühmorgens im Einsatz
Geräumt und gestreut wird, bevor der Tag losgeht, so wie es Ihr Objekt verlangt.
Ein Vertrag für alles
Winterdienst, Hausmeisterservice und Reinigung können Sie zusammen beauftragen. Dann haben Sie eine Ansprechperson für alles.
Ablauf
So läuft es ab
01
Anfrage
Sie nennen Objekt und Flächen, am besten rechtzeitig vor Beginn der Saison.
02
Begehung
Wir nehmen die Flächen auf, die geräumt werden sollen, und halten sie in einem Lageplan fest.
03
Saisonangebot
Sie bekommen ein verbindliches Angebot für die ganze Wintersaison.
04
Einsatz
Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen.
05
Dokumentation
Jeder Einsatz wird festgehalten. Sie und Ihre Eigentümer können das jederzeit nachvollziehen.
Räum- und Streupflicht: früh planen lohnt sich
Welche Flächen zu welcher Uhrzeit geräumt sein müssen, regelt die Satzung der Stadt oder Gemeinde. Oft wird die Pflicht über den Mietvertrag oder die Hausordnung weitergegeben. Wer den Winterdienst vor dem ersten Schnee vertraglich regelt, ist auf der sicheren Seite. Sprechen Sie uns am besten schon im Herbst an.
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Winterdienst
Welche Flächen räumt ihr?
Gehwege vor dem Grundstück, Hauszugänge, den Weg zu den Mülltonnen und nach Absprache auch Zufahrten und Parkflächen. Welche Flächen genau, halten wir vor Saisonbeginn schriftlich fest.
Ab wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Am besten im Herbst, bevor der erste Schnee fällt. Dann können wir die Flächen ansehen und die Einsätze einplanen.
Was wird gestreut?
Wir streuen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Ob und wo Salz erlaubt ist, steht in der örtlichen Satzung, und daran halten wir uns.
Gibt es den Winterdienst auch ohne Reinigungsvertrag?
Ja, den Winterdienst können Sie auch einzeln buchen. Zusammen mit Hausmeisterservice oder Treppenhausreinigung haben Sie aber nur einen Ansprechpartner.
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Weitere Leistungen
Kontakt
Sprechen wir über Ihr Objekt.
Die Besichtigung ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis.
